Dr. med. Volker Kurtz
Betriebsmedizin


Betriebsmedizinische und verkehrsmedizinische Untersuchungen
Unsere Praxis bietet ein umfassendes Leistungsspektrum in der Betriebs- und Verkehrsmedizin. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlichen Grundlagen, die für die betriebsärztliche Tätigkeit gelten, wie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz. Diese Richtlinien regeln den Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle Betriebe und umfassen auch europäische Vorgaben. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) definiert die Aufgaben von Betriebsärzten, während weitere gesetzliche Regelungen, wie die Biostoffverordnung oder das Infektionsschutzgesetz, spezifische Anforderungen an die Arbeitsmedizin stellen.

Betriebsmedizinische Betreuung
Die betriebsmedizinische Betreuung umfasst alle Anforderungen, die für Betriebe mit mindestens einem Arbeitnehmer gelten. Dazu gehören die individuelle Beratung der Betriebe und deren Mitarbeitenden in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sowie die Durchführung allgemeiner arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, sowie spezieller Untersuchungen, wie sie durch die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) vorgeschrieben werden. Diese umfassen u.a. Untersuchungen zu Lärmbelastungen, Bildschirmarbeitsplätzen, Atemschutzgeräten und der Belastung des Muskel-Skelett-Systems. Zudem bieten wir auch Wunsch- und Angebotsuntersuchungen an, je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens.

Verkehrsmedizinische Gutachten
Dank unserer speziellen Qualifikation im Bereich der Verkehrsmedizin können wir verkehrsmedizinische Gutachten erstellen und Untersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) durchführen. Dies umfasst Gutachten zur Erlangung oder Verlängerung von Lkw-Führerscheinen sowie der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Bus, Taxi). Unsere Praxis ist zudem eine amtlich anerkannte Sehteststelle.

Honorierung
Die Vergütung unserer betriebsärztlichen Tätigkeit erfolgt entweder über Verträge mit Kooperationspartnern oder durch individuelle Vereinbarungen mit den betreuten Betrieben. Die Basis für die Vergütung bilden die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie die Gebührenordnung für Betriebsärzte (GOB) des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten die vertraglichen Regelungen zwischen den Unfallversicherungsträgern und der kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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